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10. April 2012

Motion Chappuis - Schulklassen erhalten

Für die Handelskammer beider Basel ist entscheidend, dass die beantragte Gesetzesbestimmung ausdrücklich die Auflösung bestehender Klassen zum Gegenstand hat.

 

Zur Vernehmlassungsvorlage

Änderung § 11 Bildungsgesetz Landratsvorlage Motion 2010-338 von Eva Chappuis: Schulklassen erhalten

 

Der Regierungsrat empfiehlt dem Parlament, in Umsetzung der Motion von Eva Chappuis folgenden neuen Absatz 4bis in das Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002 aufzunehmen:

"4bis Im Kindergarten, in der Primar- und in der Sekundarschule kann eine bestehende Klasse nur aufgelöst werden, wenn sie weniger als 15 und in der Kleinklasse weniger als 6 Schülerinnen und Schüler aufweist." Laut der Landratsvorlage wird damit die bestehende Praxis gesetzlich verankert.

 

Für die Handelskammer beider Basel ist entscheidend, dass die beantragte Gesetzesbestimmung ausdrücklich die Auflösung bestehender Klassen zum Gegenstand hat bzw. die Mindestzahl festlegt, die unterschritten sein muss, damit eine Klasse aufgelöst werden darf. Wir halten diese Regelung für vernünftig und stimmen ihr zu.

 

Sollte in der parlamentarischen Beratung der Wortlaut verändert und der Mindestzahl umgekehrt die Bedeutung einer Untergrenze beigemessen werden, ab welcher die Bildung einer Klasse erlaubt ist, würde die Handelskammer beider Basel eine solche Regelung strikte ablehnen. Denn dadurch würden die Richtzahlen, die für die Bildung von Klassen wegleitend sind, unterlaufen.

 

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Stellungnahme Motion Chappuis - Schulklassen erhalten

Deborah Strub
Bereichsleiterin Life Sciences
[email protected]
T +41 61 270 60 76

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